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Recht auf Reisebegleitung: |
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Bei der Bestimmung der Höhe gilt als Orientierung der Betrag, den ein Bürger durchschnittlich im Jahr für Urlaub ausgibt:
Als Nachweis dienen hierbei:
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Vor diesem (finanziellen) Hintergrund rückt das Ziel "Urlaub
mit Rollstuhl" manchmal schon eher in greifbare Nähe. ... und mit dem so "eingesparten" Geld, lässt sich vielleicht doch noch so mancher Wunsch erfüllen!, z.B... -->
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...und wenn man schon einmal bei der Steuererklärung ist, sollte man auch an Dinge, wie die erhöhte Kilometerpauschale für Behinderte, bzw. den Pflegepauschbetrag (für den Partner/die Pflegeperson) denken, solange es dieses noch gibt! Rechtliche Anmerkung: |
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